Angesichts der Airline-Pleiten, wie zuletzt Germania und Flybmi, müssen Airlines eine verpflichtende Absicherung von Kundengeldern für den Insolvenzfall haben. Nach dem Zusammenbruch der Air Berlin wurde von der Politik viel angekündigt, jedoch passiert ist nichts, wie vor einem Jahr der deutschen Air Berlin das Geld ausging, liess die Zahlungsun­fähigkeit etwa 2 Millionen Geschädigte zurück. Vor allem in Deutschland und Österreich mussten sich die Reisebüros unentgeltlich mit der enormen Schadensbehebung beschäftigen. Die Luftfahrt Pleiten der letzten Jahre zeigen auf, dass hier zwingend gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.

Die Fluggesellschaften hingegen brauchen keine Kundengeldabsicherung. Die Grossen sträuben sich dagegen, weil sie nicht bereit sind, die Risiken der kleinen Konkurrenten mitzutragen. Dass es aber auch grössere, etablierte Fluggesellschaften erwischen kann, hat zum Beispiel Swissair deutlich gemacht.

Versuche des europäischen Dachverbandes, über die Europäische Union die Fluggesellschaften zur Haftung für ihre verkauften Tickets zu zwingen lief ebenfalls in die Wüste.

Selbst die kleinsten Reisebüros müssen sich am Versicherungsfonds beteiligen. Die Airlines nicht, da sie eine starke Lobby in Brüssel haben.

Pauschalreisende sind bessergestellt als Flug-Passagiere, die ihren Flug selbst buchen. Dennoch müssen Reisebüros bei einer Airline-Pleite kostenlos um die geschädigten kümmern obwohl Sie kaum etwas machen können.